Wettsteuer vs. Glücksspielsteuer

Mehr als 100 Jahre Rennwett- und Lotteriesteuer

Natürlich ist diese Steuer im Laufe der Jahrzehnte stetig angepasst und ausgeweitet worden. Heute umfasst die Rennwett- und Lotteriesteuer sechs einzelne Steuern. Neben der Sportwettensteuer gibt es insbesondere die Pokersteuer sowie die virtuelle Automatensteuer, die für Spielotheken und Betreiber der Casino Groups gilt.

Jede Steuer ist individuell auf den jeweiligen Glücksspielbereich zugeschnitten und damit keineswegs einheitlich. Nicht nur der Prozentanteil der zu erbringenden Steuern variiert stark, sondern auch die Bemessungsgrundlage, insbesondere Steuern auf Unternehmensgewinne vs. Steuern auf Spieleinsätze.

Die Sportwettensteuer

Sportwetten-Anbieter, die in Deutschland aktiv sind, müssen die Sportwettensteuer zahlen. Das betrifft sowohl die stationären Wettbüros als auch die Online-Sportwettenanbieter. Die Steuer entsteht in dem Moment, in dem ein Kunde eine Wette mit Echtgeld platziert. Bemessungsgrundlage der Steuer ist nämlich der geleistete Wetteinsatz, nicht etwa der Gewinn des Buchmachers. Der Steuersatz liegt aktuell bei 5,3 %. Für den Wettenden ist die Steuer praktisch schon mit im Einsatz enthalten. Wer zum Beispiel 10 € wettet, bekommt nicht etwa noch einen 5,3 % Zuschlag oben drauf. 

Die Totalisatorsteuer

Pferdewetten zählen rein rechtlich in Deutschland nicht zu den Sportwetten, auch wenn allgemeinhin von Pferderennsport gesprochen wird. Historisch sind Pferdewetten jedoch viel älter als Sportwetten wie Fußballwetten o.Ä. Sie sind der Ursprung des Rennwett- und Lotteriegesetzes, während Fußball-Toto und Sportwetten erst in den 1940er Jahren entstanden. Die Bemessungsgrundlage und der Steuersatz sind heutzutage aber identisch mit dem der Sportwette, also 5,3 % auf die getätigten Einsätze.

Die Lotteriesteuer

Deutlich höher besteuert werden in Deutschland die Lotterien. Hier greift der Staat ordentlich zu, denn die Lotteriesteuer liegt bei 20 %. Bemessungsgrundlage hier hier der Preis der Teilnahme-Tickets, also Lottoscheine, Lose oder Ähnliches. Von der gesamten Rennwett- und Lotteriesteuer erzielt das Bundesfinanzministerium daher den Löwenanteil aus dem Bereich der Lotterien, insbesondere dem klassischen Lotto 6aus49. 

Die Online-Pokersteuer

Ein weiterer klar abgetrennter Teil der Rennwett- und Lotteriesteuer ist die Online-Pokersteuer. Diese wurde mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) eingeführt und betrifft alle in Deutschland lizenzierten Online-Poker-Betreiber. Der Steuersatz liegt auch hier bei 5,3 %, wobei ebenfalls die Spieleinsätze als Bemessungsgrundlage dienen. Pokerspiele im terrestrischen Bereich fallen nicht unter diese Steuer. 

Die Virtuelle Automatensteuer

Und dann gibt es noch die virtuelle Automatensteuer, die ebenfalls erst mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 eingeführt worden ist. Die Steuer ist von in Deutschland tätigen Online-Casinos, bzw. korrekterweise Online-Spielotheken, zu zahlen. Konkret bezieht sich die virtuelle Automatensteuer auf Online-Spielautomaten (Slots). Auch in diesem Fall fallen 5,3 % Steuer auf die Spieleinsätze ein.

Die virtuelle Automatensteuer steht besonders in der Kritik. Die Branche hat von Beginn an stark gegen die Bemessungsgrundlage protestiert, da sie das gesamte Geschäft unwirtschaftlich macht. Normalerweise haben Online-Slots nämlich Auszahlungsquoten von 96 % oder mehr.

Das heißt, dass die Spielothek bei einem Slot mit 96 % Auszahlungsquote im Durchschnitt von je 100 Euro Spieleinsatz lediglich 4 € tatsächlichen Gewinn macht. Die 5,3 % Steuer auf den Einsatz würde also den Gewinn übersteigen.

Die Spielotheken haben dies so gelöst, dass sie die Auszahlungsquoten stark gesenkt haben, was die Slots für Spieler leider unattraktiver macht. Alternativ erheben manche Spielotheken eine Gewinngebühr auf die Gewinne von Spielern, um einen mathematischen Ausgleich zu erzielen.

Spielbanken, Casinos und Spielhallen in Deutschland

Staatliche Spielbanken und gewerbliche Spielhallen unterliegen in Deutschland einem anderen Steuersystem als Lotterien oder Online-Glücksspiele. Während für viele Online-Angebote das Rennwett- und Lotteriegesetz gilt, werden stationäre Glücksspielbetriebe überwiegend über spezielle Abgaben der Bundesländer sowie über allgemeine Steuern erfasst.

Für staatliche Spielbanken gilt in der Regel die sogenannte Spielbankabgabe. Diese wird durch die Spielbankgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt und bemisst sich meist am Bruttospielertrag, also an der Differenz zwischen den Spieleinsätzen der Gäste und den ausgezahlten Gewinnen.

Die Höhe der Abgabe kann je nach Bundesland stark variieren und liegt häufig in einem Bereich zwischen etwa 20 und über 50 % des Bruttospielertrags. Zusätzlich können weitere Abgaben oder Sonderregelungen bestehen.

Spielhallen mit Geldspielgeräten (Spielautomaten, Slots) unterliegen dagegen meist einer Vergnügungssteuer, die von Städten oder Gemeinden erhoben wird. Auch diese Steuer orientiert sich in vielen Fällen am Bruttospielertrag der Automaten.

Ergänzend fallen für Betreiber wie bei anderen Unternehmen auch allgemeine Steuern an, etwa Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer auf bestimmte Leistungen. Dadurch ergibt sich für stationäre Glücksspielanbieter in Deutschland insgesamt eine relativ hohe steuerliche Belastung.

Jedes Jahr Milliarden-Einnahmen für den Staat

Betrachtet man die ganzen Steuern auf die einzelnen Glücksspiele und Wettarten, wird deutlich, dass der Staat also ordentlich mitverdient. Das spiegelt sich auch in den realen Steuerdaten wider, die das Bundesfinanzministerium Monat für Monat veröffentlicht. Die Steuereinnahmen aus dem Glücksspiel werden dabei nach den einzelnen Kategorien genau aufgeschlüsselt.

Nach den aktuellen Zahlen des BMF beliefen sich die bundesweiten Einnahmen aus der Rennwett- und Lotteriesteuer im Jahr 2025 auf 2,46 Mrd. €. Gegenüber 2024 mit 2,49 Mrd. € ergibt sich damit ein leichter Rückgang.

Den größten Anteil am Aufkommen hatte erneut die Lotteriesteuer. Sie brachte 2025 rund 1,79 Mrd. € ein, nachdem es 2024 noch 1,81 Mrd. € gewesen waren. Auch die Sportwettensteuer lag leicht unter dem Vorjahreswert und sank von 423,3 Mio. € auf 419,5 Mio. €.

Die Online-Pokersteuer ging ebenfalls zurück und fiel von 35,5 Mio. € im Jahr 2024 auf 33,0 Mio. € im Jahr 2025. Eine Ausnahme bildete die virtuelle Automatensteuer. Hier stiegen die Einnahmen leicht von 213,5 Mio. € auf 214,6 Mio. €. Die Totalisatorsteuer lag sowohl 2024 als auch 2025 bei rund 5,7 Mio. €, während die andere Rennwettsteuer von 0,9 Mio. € auf 0,7 Mio. € zurückging.

Im Ergebnis zeigt der Vergleich, dass sich das Steueraufkommen 2025 insgesamt leicht abschwächte. Getragen wird die Rennwett- und Lotteriesteuer in Deutschland aber weiterhin ganz klar vor allem von Lotterien und Sportwetten, während Online-Poker, virtuelle Automatenspiele und Pferdewetten fiskalisch eine deutlich kleinere Rolle spielen.